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Das Pfandleihen von Lugano (Monte di Pietà) im Auftrag des Departement des Innern, Justizabteilung
versteigert die Pfändern, die 30 Tage nach dem Frist vergangen sind. |
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Die Direktion der Versteigerung ist so zusammengestellt:
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Die Bieter müssen, wenn die Direktion der Versteigerung so denkt, mit einem Ausweispapier legitimieren und die Lot Barbezahlen. |
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Der Versteigerer kann, aus der Versteigerung, die Leute in Zustand von Trunkenheit, unter die Nachwirkungen von Droge bzw. Leute die, die Versteigerung stören konnten, ausschliessen. |
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Der Zuschlagpreis ist inklusiv von Kommissionsgebühren. Man kann die Versteigerung persönlich oder durch schriftliche Gebote teilnehmen. |
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Die schriftliche Gebote sollten während der Vorbesichtigung gemacht werden. Kaution und Ausweis sind gefragt. Der Sekretär der Versteigerung wird den schriftlichen Geboten kontrollieren. Diese Gebote werden zum möglichsten niedrigsten Preis vorgestellt bzw. die Gebote werden nicht direkt am hoher Preis vorgestellt. So empfehlen wir immer die hoher möglichst Gebote zu bieten. Auf der Fall dass mehrere schriftliche Gebote dieselbe Summe haben, wird das Datum und die Zeit erheblich sein. Dahingegen falls schriftliche Gebote und Gebote im Saal gleich ist, wird die Vorgang die schriftliche Gebote haben. |
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Alle schriftliche und persönliche Gebote haben die Steigerungen der Versteigerer am Anfang der Versteigerung lesen wird. Der Versteigerer kann die Steigerungen immer ändern. Der Versteigerer kann auch entscheiden welche Bieter die Vorgang hat und er kann auch bei dem letzten Bieter. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf und nach dem Schlag mit dem Hammers eines Gebotes kein übergebot abgegeben wird. |
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Die Gegenständen werden in dem Zustand wie während der Ausstellung versteigert, bzw. ohne Verantwortung für unserer Institut, wie bei der internationalen Vereinigung den Versteigerern. Ohne Verantwortung für Defekt, Brechen, Wiederherstellungen, Uhr-Laufwerke, Beschreibungsfehler, Teilmangel, usw. Die Aufschriften "funzionante" bzw. "perfettamente funzionante" weisen nur dass, als wenn die Uhren verpfändet sind, hat unsere Experte sie kontrolliert, aber ohne Verantwortung wenn die Uhren versteigert sind. Die Käufer müssen sich vor der Versteigerung während der Ausstellung vergewissern, ob die Beschreibung und der Zustand den Gegenständen mit ihrer persönlichen Meinungen übereinstimmen. Der Versteigerer kann aus gewissen Gründen einige Gegenständen zurückziehen, dass es gilt nur wenn das Lot noch nicht geschlagen wurde, nach dreimaligem Aufruf. |
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Mit der Teilnahme an unserer Versteigerung erkennt man die obenstehenden Versteigerungsbedingungen an. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Lugano. |
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Der Versteigerer kann auf jeder Zeit diese Bedingungen verbessern, dass es gilt nur wenn das Lot noch nicht geschlagen wurde, nach dreimaligem Aufruf. Der Versteigerer kann auch die Versteigerung auf jeder Zeit unterbrechen. |
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Falls etwa nicht in diese Versteigerungsbedingungen steht, ist ausschliesslich das Schweizerische Recht anwendbar. Nur die italienische Version hat eine Gültigkeit vor das Gericht. |